Hilfe für Sie und Ihre Angehörigen:
- Beratung und Information zu Pflege und Pflegestufen
- Zu Pflegetechniken (Kinästhetik, Basale Stimulation)
- Unterstützung beim Umgang mit der Krankenkasse, den Behörden und Ämtern
- Übernahme der Urlaubs- und Verhinderungspflege (bis zu 28 Tage pro Jahr haben pflegende Angehörige Anspruch auf Pflegeleistung für ihren Erholungsurlaub)
- Sterbebegleitung